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Wegfall der TRP-Gebührenmarken
Ab 01.01.2011 ändert sich durch Wegfall der TRP-Gebührenmarken die Handhabung der folgenden TRP-Gebühren:
- ZWE-Gebühren für Turnieranmeldungen- Gebühren für Schautanzanträge- Gebühren für Breitensportpässe
Für die Begleichung dieser Gebühren sind nun nicht mehr die entsprechenden Gebührenmarken nötig.
Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung des TRP-Schatzmeisters am Ende eines Jahres an die Vereine.
Gebührenmarken, die noch im Besitz der Vereine sind, können weiter wie bisher verwendet und entsprechend aufgebraucht werden.
Michael Gewehr, TRP-Sportwart |