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30.11.2010
Sportwart-Infos
Passbildpflicht im Startbuch

 

Ab 1. Januar 2011 müssen Startbücher für Einzelpaare mit Passbildern beider Partner versehen sein.

Die Fotos müssen mit dem Startbuch fest verbunden
(unter der Startkarte oder am Ende des Startbuches gegenüber der Unterwerfungserklärung einkleben) und mit einem Clubstempel versehen sein.

 

Einzelpaare, deren Startbücher den vorgenannten Kriteriennicht entsprechen, dürfen ab dem 01.01.2011 nicht mehr zum Start zugelassen werden.

Die Übergangsfrist endet am 31.12.2010.

 

 

Startgruppenwechsel aus Altersgründen

Bei einem Startgruppenwechsel aus Altersgründen in die Startgruppen Hgr II, Sen I, Sen II, Sen III und Sen IV muss das Startbuch umgeschrieben werden.

 

Sobald die jeweils geforderte Altersgrenze erreicht ist, kann jedes Paar selbst entscheiden, in welcher Startgruppe es im kommenden Wettkampfjahr an den Start gehen möchte.

Letzter Termin für eine Umschreibung für 2011: 15. Januar 2011


Nach diesem Termin ist im laufenden Wettkampfjahr 2011 kein Startgruppenwechsel mehr möglich.


Bitte alle in Frage kommenden Startbücher rechtzeitig zur Umschreibung beim TRP-Sportwart einreichen.

 

 

 

Auslaufende ÜL- und Trainer-Lizenzen zum 31.12.2010

 

Alle Lizenzen, die nur bis zum 31.12.2010 Gültigkeit besitzen, müssen rechtzeitig verlängert werden.

(Das Gültigkeitsdatum steht in der Lizenz selbst oder kann im Internet auf der eingestellten Liste der ÜL / TR eingesehen werden.)


Zur Lizenzverlängerung bitte folgende Unterlagen beim TRP-Sportwart einreichen:

-Lizenz

-Unterschriebener Antrag auf Lizenzverlängerung (Formblatt auf TRP-Seite unter Download abrufbar)

-Nachweis von Lizenzerhaltsmaßnahmen

 

Auslaufende Übungsleiterlizenzen werden umgeschrieben auf „Trainer C Breitensport“.

 

 

 

Wegfall der TRP-Gebührenmarken

 

Ab 01.01.2011 ändert sich durch Wegfall der TRP-Gebührenmarken die Handhabung der folgenden TRP-Gebühren:

 

-ZWE-Gebühren für Turnieranmeldungen

-Gebühren für Schautanzanträge

-Gebühren für Breitensportpässe

 

Für die Begleichung dieser Gebühren sind nun nicht mehr die entsprechenden Gebührenmarken nötig.

Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung des TRP-Schatzmeisters am Ende eines Jahres an die Vereine.

 

Gebührenmarken, die noch im Besitz der Vereine sind, können weiter wie bisher verwendet und entsprechend aufgebraucht werden.

 

 

 

Michael Gewehr, TRP-Sportwart

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