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Allgemeine Informationen zur Übersicht
05.05.2010
Lizenzverlängerung Allg. Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen für die Lizenzverlängerung

 

Trainerlizenzen C und B

Der Lizenzerhalt muss vom Lizenzinhaber nachgewiesen werden.

Anträge auf Lizenzverlängerung sind nach Ablauf der Gültigkeit der Lizenzan den TRP-Sportwart zu richten mit:

 

ØAntragsformular (Download TRP-HP)

ØLizenz

ØNachweis der erforderlichen Lerneinheiten

Øbei Fortsetzungslizenz: Passbild und 10,- €



Der Nachweiszeitraum beträgt 2 Jahre und beginnt immer mit einem „geraden Jahr“ (z.B. 2010).

Erforderliche Lerneinheiten (LE) pro Nachweiszeitraum

(z.B. in 2010 / 2011 für den Lizenzerhalt 2012 / 2013)

Lizenzart

Lernbereich 1-3

(überfachlich)

Lernbereich 4

(fachlich)

Turnierleiter / Beisitzer

 

6

Wertungsrichter C / A / S

2

10

Wertungsrichter S (Topf)

Bundeswertungsrichterschulung

Wertungsrichter F

Formationswertungsrichterschulung

Trainer C Breitensport

10

20

Trainer C Leistungssport (St und Lat)

10

20

Trainer C Leistungssport (St oder Lat)

10

15

Trainer B Leistungssport (St und Lat)

10

30

Trainer B Leistungssport (St oder Lat)

10

20

 

ØTrainer C Leistungssport können an Fortbildungsmaßnahmen Trainer C
Breitensport
teilnehmen und umgekehrt.
Es erfolgt eine jeweilige Anerkennung von 5 LE überfachlich.

ØFür WR C werden Lizenzmaßnahmen Trainer C anerkannt und umgekehrt.

ØFür Trainer B werden Lizenzmaßnahmen WR A anerkannt und umgekehrt.

ØAlle Lizenzträger sind für den Nachweis ihrer LE selbst verantwortlich.

ØWerden die erforderlichen Lerneinheiten innerhalb eines
Nachweiszeitraumes
nicht vollständig erbracht, dann „ruht“ die Lizenz im nächsten
Nachweiszeitraum und kann nicht genutzt werden.

ØDurch entsprechende Erhaltsmaßnahmen im nächsten Nachweiszeitraum
kann die
Lizenz für den darauf folgenden Nachweiszeitraum wieder erhalten
werden.



Neuregelung:Gültigkeitszeitraum von Trainerlizenzen C

Erklärung:
Seit September 2009 ist für die Lizenzerteilung und Lizenzverlängerung Trainer C Leistungs- und Breitensport nicht mehr der Sportbund, sondern nur noch der TRP zuständig.

Mit Beschluss des TRP-Präsidiums vom 22. März 2010 wird der Gültigkeitszeitraum der Trainer C-Lizenzen dem des DTV-Erhaltszeitraums (2 Jahre, beginnend mit einem geraden Jahr) angepasst.

Die in den nächsten Jahren auslaufenden Lizenzen werden daher bis 2013 bzw. 2015 schrittweise umgestellt und wie folgt verlängert (Voraussetzung: die geforderten LE müssen entsprechend erbracht sein):

Gültigkeitsende 31.12.2010:Verlängerung um 3 Jahre bis 31.12.2013
Gültigkeitsende 31.12.2011:Verlängerung um 2 Jahre bis 31.12.2013
Gültigkeitsende 31.12.2012:Verlängerung um 3 Jahre bis 31.12.2015

Danach werden alle Lizenzen immer um 2 Jahre verlängert.

Achtung:
Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die zu erbringenden LE.
Diese Änderung setzt lediglich die Zeiträume des Erhaltszeitraumes DTV sowie des Lizenzgültigkeitszeitraumes gleich und erleichtert somit das Verständnis sowie die praktische Abwicklung von Lizenzverlängerungen.

 

 

Michael Gewehr

TRP-Sportwart

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