Das Präsidium des Tanzsportverbandes Rheinland-Pfalz
hat in seiner Sitzung am 28.04.2001 die Spesenregelung für
Wertungsrichter neu festgelegt. Danach gelten folgende Vergütungssätze:
Tagesspesen:
Bei Veranstaltungen bis 6 Stunden Dauer € 26,00
Veranstaltungen über 6 Stunden Dauer € 36,00
Fahrtspesen:
Pro gefahrene Kilometer € 0,27
Übernachtungskosten:
Bei Überschreitung der Entfernung zwischen
Wohnort des Wertungsrichters und dem Veranstaltungsort über 150 km und
Beendigung der Veranstaltung nach 23:00 Uhr ist zusätzlich eine
Übernachtung zu vergüten, wenn diese tatsächlich in Anspruch genommen
wird.
Bei Landesmeisterschaften, die im Rahmen einer
Abend- oder Ballveranstaltung stattfindet, ist immer eine Übernachtung
anzubieten.
Der TRP übernimmt bei den vom TRP Präsidium vergebenen Landesmeisterschaften 50% der WR- und TL Kosten.
Die Vereine im TRP werden gebeten, diese Spesenregelung als Grundlage für die Abrechnung der Wertungsrichterspesen zu nehmen.
Stand 11/01 |