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03.09.2009
Spesenregelung für Wertungsrichter
Das Präsidium des Tanzsportverbandes Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 28.04.2001 die Spesenregelung für Wertungsrichter neu festgelegt.
Danach gelten folgende Vergütungssätze:

Tagesspesen:

Bei Veranstaltungen bis 6 Stunden Dauer   € 26,00

Veranstaltungen über 6 Stunden Dauer      € 36,00

Fahrtspesen:

Pro gefahrene Kilometer                            €   0,27

Übernachtungskosten:

Bei Überschreitung der Entfernung zwischen Wohnort des Wertungsrichters und dem Veranstaltungsort über 150 km und Beendigung der Veranstaltung nach 23:00 Uhr ist zusätzlich eine Übernachtung zu vergüten, wenn diese tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Bei Landesmeisterschaften, die im Rahmen einer Abend- oder Ballveranstaltung stattfindet, ist immer eine Übernachtung anzubieten.

Der TRP übernimmt bei den vom TRP Präsidium vergebenen Landesmeisterschaften 50% der WR- und TL Kosten.

Die Vereine im TRP werden gebeten, diese Spesenregelung als Grundlage für die Abrechnung der Wertungsrichterspesen zu nehmen.

Stand 11/01
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