| Anmeldungen zu Lehrgängen des TRP
Die Inhalte der Lehrgänge und Schulungsmaßnahmen sind den jeweiligen Lizenzstufen angepasst.Trainer-C-Fortbildungen unterscheiden sich nach Breitensport und Leistungssport und sind für Lizenzinhaber DTV offen.
TR-C-Breitensport (bisher Fachübungsleiter Tanzen) des TRP können an Schulungsmaßnahmen TR-C--Leistung teilnehmen und umgekehrt. Es erfolgt allerdings nur eine Anerkennung von 5 UEs überfachlich.
TRP-Schulungen wie z.B. Seniorentanz, Discofox, NewVogue, Hip-Hop,Tango-Argentino, Salsa usw. sind zusätzlich offen für angehende Tanzsport-Assistenten/ÜL/TR aus TRP-Mitgliedsvereinen/-Clubs.
Lehrgangsmeldungen müssen schriftlich durch den Verein erfolgen mit gleichzeitiger Überweisung der Lehrgangsgebühr.
Meldungen durch Einzelpersonen werden nur vorläufig entgegengenommen, sie müssen schriftlich durch den Verein bestätigt werden. Nachweise der erfolgten Überweisung müssen der Lehrgangsmeldung beiliegen.
Erst mit dem rechtzeitigen Eingang der Lehrgangsgebühr ist die Anmeldung verbindlich. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung, bei Ausfall des Lehrgangs oder bei Ablehnung der Anmeldung wegen Überschreitung der möglichen Teilnehmerzahl erfolgt aber eine rechtzeitige Benachrichtigung.
Anmeldeschluss ist für alle Lehrgänge 7 Tage vor Lehrgangsbeginn (Eingang der Anmeldung!). Verspätete Anmeldungen werden – auch am Lehrgangstag nur angenommen, wenn noch Plätze frei sind (bitte vorher telefonisch erfragen). Bei Lizenzerhaltlehrgängen ist in diesen Fällen zu den Lehrgangsgebühren grundsätzlich eine Nachmeldegebühr von Euro 3,00 (Tageslehrgänge) oder Euro 6,00 (Wochenendlehrgänge)zu zahlen. Bei Sportförderlehrgängen wird keine Nachmeldegebühr erhoben!
Für jeden Lehrgang bitte eine gesonderte Überweisung mit Angabe der Lehrgangsnummer durchführen!
Der Rücktritt bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn ist ohne Angabe von Gründen telefonisch möglich. Die bereits geleistete Lehrgangsgebühr wird dann zurückerstattet. Ab dem 6. Tag ist der Rücktritt nur wegen Krankheit möglich. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden auch in diesem Fall die Lehrgangsgebühren zurück überwiesen.
Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung Ihrerseits besteht leider kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Sollte ein Lehrgang unsererseits abgesagt werden, wird nur die Lehrgangsgebühr (keine Übernachtungskosten usw.) selbstverständlich erstattet.
Schriftliche Meldungen für alle Lehrgänge des TRP sind an den Lehrwart des Tanzsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. unter folgender Anschrift zu richten:
TRP-Lehrwart Thomas Rhinow, Am Centgericht 1 64646 Heppenheim Anmeldung per mail (PDF ausfüllbar im Internet): thomas.rhinow@yahoo.de .
Bitte benutzen Sie unbedingt das Formblatt des TRP für Ihre Anmeldung. Es garantiert Ihnen und dem TRP, dass alle notwendigen Angaben für die Bearbeitung gemacht werden. Beachten Sie bitte auch im Internet unter www.tanzen-in-rlp.de .
Änderungen des Lehrgangsplans behält sich der Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. vor.
Lizenzumschreibung
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es nach neuen DOSB-Richtlinien in den Spitzenverbänden auf der 1. Lizenzstufe nur noch "Trainer" als Lehrkräfte. Die bisherigen Lizenzen "Fachübungsleiter/innen C" entfallen, die neuen Lizenzen lauten "Trainer/innen C - Breitensport". Auf Antrag werden ab sofort die alten Lizenzen umgetauscht. Lizenzverlängerungen "alter" Lizenzen gibt es ab sofort nicht mehr, es werden nur noch Lizenzverlängerungen als "Trainer/in C - Breitensport" durchgeführt. |